REACH-Artikel 33 Erklärung
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. REACH) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat.
Artikel 33 – Weitergabe von Informationen zu Substanzen in Erzeugnissen
Die Husqvarna Group informiert über Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur als zulassungspflichtige Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung (die sogenannte Kandidatenliste) eingestuft wurden, mit einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % in den Erzeugnissen.